Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf

  • die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
  • die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und –abschnitte oder die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen ausgerichtet sein.

Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule sind

im Sekundarbereich I: 1 Stunde pro Tag und

im Sekundarbereich II: 2 Stunden pro Tag

Bei der Stellung von Hausaufgaben ist die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen. An Schultagen mit Regelunterricht am Nachmittag sind Hausaufgaben für den folgenden Tag grundsätzlich in geringerem Umfang zu stellen.

Es dürfen im Sekundarbereich I grundsätzlich keine Hausaufgaben von Freitag zum folgenden Montag oder über Ferienzeiten gestellt werden, Ausnahmen sind Lektüren.
In allen Fächern sind Langzeitaufgaben unumgänglich, um z. B. das eigenständige Verfassen von umfangreicheren schriftlichen Aufgaben zu üben. In den Fremdsprachen ist eine Vokabelwiederholung nach und vor dem Unterrichtstag unbedingt nötig. Umfang und Anspruch der Hausaufgaben steigen im Verlauf der Schulzeit.

Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Umfangreiche Hausaufgaben stellen somit nicht nur eine Herausforderung für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Gestaltung der folgenden Unterrichtsstunde dar. Die bei den Hausaufgaben gezeigten Leistungen werden angemessen gewürdigt, um die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Hausaufgaben dürfen nicht direkt mit Noten bewertet werden, bilden aber einen wesentlichen Beitrag zur Mitarbeit im Unterricht.
Die Anfertigung von Hausaufgaben  des einzelnen Schülers wird beim Arbeitsverhalten auf dem Zeugnis gewürdigt.

Für die Koordinierung der Hausaufgaben ist die Klassenkonferenz zuständig (§ 35 Abs. 2 Nr. 2 NSchG). Durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie eine differenzierte Aufgabenstellung ist der Belastbarkeit und dem Alter der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist.

Hausaufgaben werden im Klassenbuch an dem Tag, zu dem sie erstellt werden müssen, eingetragen und mit einer Zeiteinschätzung (z.B. 15‘) versehen. Damit bildet das Klassenbuch eine gute Übersicht für die Lehrkräfte zum jeweiligen Umfang der Hausaufgabenerledigung.

Es obliegt der individuellen Zeitplanung der S., die Hausaufgabenanfertigung sinnvoll zu strukturieren. In der Unterstufe bieten die Klassenlehrkräfte hierzu regelmäßig Unterstützung (Vorschläge) an.

Der Fachlehrer notiert nicht gemachte Hausaufgaben und entscheidet bei auffälliger Häufung in Absprache mit dem Klassenleiter über Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsverhaltens, wie z.B. Benachrichtigung der Eltern, Formblatt, in Absprache mit den Eltern Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung oder Verpflichtung zu einer zusätzlichen Unterrichtsstunde.

Den Schülerinnen und Schülern wird in der Mittagspause eine Hausaufgabenbetreuung angeboten und eingerichtet, falls es hinreichend viele Interessenten gibt.

Die Klassenleiter erörtern die Hausaufgabenpraxis mit den Klassenelternschaften.

(gem.  Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen (RdErl. d. MK v. 22.3.2012)

Nach Einrichtung des Hausaufgabenkonzeptes zum 2. Schulhalbjahr 2012/13 erfolgt nach einjähriger Erprobungsphase die erste Evaluation.