Liebe Schulgemeinschaft,

mittlerweile und nach einiger öffentlicher Aufmerksamkeit hat das Gesundheitsamt seine aktuellen Regelungen zu Corona und Schule noch einmal “nachgeschärft”. Die wesentlichen Regelungen und ein entsprechendes Schaubild zur Erklärung finden Sie unten.

Mehrere Elternvertreter haben mich überdies auf anderslautende Regelungen der Gesundheitsämter in benachbarten Landkreisen hingewiesen. Das kann durchaus sein, da jeder Landkreis offensichtlich Regelungen in eigener Verantwortung erlässt. Auch die Hinweise mehrerer Elternvertreter, dass eine bestimmte Sorte unserer Selbsttests nur eine sehr geringe Sensivität (Genauigkeit) aufweist, sind mir bekannt. Die Schulleitungen der Gymnasien und Gesamtschulen im Heidekreis haben unsere Dezernentin in Lüneburg heute Morgen noch einmal nachdrücklich hierauf hingewiesen und zeitnah um Abhilfe bzw. Aufklärung gebeten, da sich ansonsten die Sinnfrage stellen würde.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat mittlerweile unter Verweis auf folgende Seite (https://ec.europa.eu/health/system/files/2022-01/covid-19_rat_common-list_en.pdf) klar gestellt, dass die derzeit in der Schule verwendeten Selbsttests eine hohe Wirksamkeit aufweisen.

Zum Thema: Homeschooling. Das Gesundheitsamt schickt – anders als andere Schulträger – keine ganzen Lerngruppen mehr in Quarantäne, weist aber darauf hin, dass Schulleitungen Homeschooling (also eine Art Quarantäne light) für einzelne Lerngruppen anordnen können. Abgesehen davon, dass das Gesundheitsamt hierfür nicht die Verantwortung übernehmen kann, möchte das Kultusministerium – solange es geht – Präsenzunterricht. Die Schulleitungen von Gymnasien und Gesamtschulen im Heidekreis haben sich mit der für uns zuständigen Dezernentin heute Morgen darauf verständigt, dass Homeschooling in Einzelfällen angeordnet werden kann, wenn es die Lage erforderlich macht.

Soweit die aktuellen Informationen und bleiben wir alle zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Volker Wrigge, OStD
– Schulleiter –

Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnung